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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Pauschalreisen,
Flügen und sonstigen Reiseleistungen
Stand: 01.01.2006
1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden
geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und
rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von
diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine
Anwendung.
2.Definitionen
2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge,
Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche
Leistungen.
2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und
sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.
2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der
Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.
3. Vertragspartner
Mit dem Ausfüllen und
Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das jeweils
verlinkte Unternehmen
mit der
Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.
4. Vertragsgegenstand
4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines
Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der
Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.
4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer
Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und
dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen
Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne
Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.
4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt
ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der
Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
5. Vertragsschluss
5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde
gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages
ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die
Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der
Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen.
Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße
Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der
Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag über die gebuchte
Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.
5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden
oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung
des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des
Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.
5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter
über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten
Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit
Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.
6. Fremdsprachige Angebote
Bucht der Kunde Reiseleistungen,
bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache
dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere
Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der
deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag
als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.
7. Reisepreis, Zahlung
7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei
Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets
innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind
stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll
auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die
Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.
7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern
nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.
7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise,
tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des
Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte
Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben
im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte
oder Überweisung möglich.
7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den
geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge
entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter
Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im
Lastschriftverfahren einzuziehen.
8. Vermittlungsentgelt
Soweit ein Entgelt für die
Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten
Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.
9. Preis- und Leistungsänderungen
Im Hinblick auf mögliche
Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der
gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des
Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um
einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und
Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"),
welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend
hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr
(Warschauer Abkommen).
10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und
ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre
Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten
mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen
oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw.
Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.
10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw.
unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der
Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch
den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt.
Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude
ausgegeben.
10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise,
werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am
Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den
Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.
10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht
im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen
dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.
10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann
der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der
Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung
mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden
ihm nicht übersandt.
11. Stornierungen, Umbuchungen
11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die
Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen
richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines
Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der
Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro stornierten
Reisenden erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der
Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der
Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den
Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im
Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten
Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.
11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten
und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der
zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür
besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges
kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft
erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket
erheben.
12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen
12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden
Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen
voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der
Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder
diese für das Reisebüro offensichtlich ist.
12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt
einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls
auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu
besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen
sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und
gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.
13. Haftung
Das Reisebüro haftet für Schäden
des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf
einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge
einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die
eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – ausgeschlossen.
14. Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die
Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht
bestritten.
15. Datenschutz
Das Reisebüro erhebt bestimmte
personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden.
Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die
Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden
gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet
und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den
jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im
Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des
Reisebüros.
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